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Hier zum Download als PDF unser Kommissionsvertrag für Second-Hand Waren: Kommissionsvertrag Download

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Wir nehmen Ihre Ware in Kommission, was innerhalb von einer gewissen Zeit nicht verkauft wird geht wieder in Ihren Besitz über. Ein Ankauf von Ware ist nicht möglich. Nicht abgeholte Ware spenden wir gemeinnützigen Einrichtungen.

Wir unterscheiden Frühjahr-, Sommer-, Herbst-, und Winterware. Das bedeutet für Sie als Verkäufer das Sie Ihre abzugebende Kleidung/Schuhe auf die jeweilige Jahreszeit bezogen zu mir bringen sollten. Eine Teil-Auszahlung Ihres Anteils an verkaufter Ware ist jederzeit möglich.

Eine Bitte: Reinigen Sie bitte die Ware bei Ihnen Zuhause! Verschmutzte oder Defekte Gegenstände werden NICHT angenommen!